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   VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88   

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VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88 (https://dejure.org/1990,4566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.1990 - 2 S 710/88 (https://dejure.org/1990,4566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - 2 S 710/88 (https://dejure.org/1990,4566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung - Verlängerungsstrecke - selbständige Erschließungsanlage - Eckgrundstücksvergünstigung - Unabhängigkeit von der Beitragsfähigkeit der zweiten Anbaustraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Zur Anwendbarkeit einer Vergünstigungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke unabhängig von der Beitragsfähigkeit der zweiten Anbaustraße (im Anschluß an BVerwG, 15.9.1989 - 8 C 4/88 -, NVwZ 1990, 374).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15.9.1989 -- 8 C 4.88 -- (NVwZ 1990, 374) ausgeführt hat, kann der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität eine ortsgesetzliche Anordnung rechtfertigen, nach der Eckgrundstücken eine Ermäßigung ohne Rücksicht auf eine erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die zweite Anbaustraße und damit ohne Rücksicht auf eine konkrete finanzielle Doppelbelastung zu gewähren ist.

    Allerdings greift der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung von Eckgrundstücken und Mittelgrundstücken nur dort, wo die Beantwortung der Frage, ob eine finanzielle Doppelbelastung eintreten würde, mit umfangreichen Nachforschungen und beträchtlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist, wie es beispielsweise zutrifft bei der Klärung der Fragen, ob eine Beitragspflicht für die zweite, die Ecklage begründende Straße in früheren Zeiten abgelöst worden ist oder ob es sich bei ihr -- wie etwa im vorliegenden Fall bei der Landstraße -- um eine vorhandene Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1989, aaO).

    In diesem Fall gebietet Bundesrecht, die Vergünstigungsregelung ausschließlich zu beziehen auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße, deren erstmalige Herstellung auch an der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1989, aaO).

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Der Senat hat im Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 -- (VBlBW 1989, 427) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 18.3.1988 -- 8 C 92.87 --, BVerwGE 79, 163 = KStZ 1988, 141) dargelegt, daß ein bestandskräftiger Erschließungsbeitragsbescheid, durch den der gemeindliche Anspruch auf Erschließungsbeiträge nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden ist, dem Erlaß eines (weiteren) Erschließungsbeitragsbescheids grundsätzlich nicht entgegensteht.

    Enthält aber das Bundesbaugesetz die Verpflichtung der Gemeinden, den Erschließungsbeitrag in vollem Umfang geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1988, aaO), so finden diejenigen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes keine Anwendung -- von Regelungen über die Verjährung abgesehen --, die dieser Verpflichtung entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989, aaO).

    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung voraus, daß bei der gebotenen Abwägung der Interessen die Interessen des Betroffenen die Interessen der Allgemeinheit überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1988, aaO, m.w.N.).

    Selbst wenn man zugunsten des Betroffenen von einer adäquaten Vertrauensbetätigung -- etwa im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkehr im Abrechnungsgebiet seit dem Jahre 1972 -- und der Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung -- insbesondere im Hinblick auf den Zeitraum von 13 Jahren bis zur hier umstrittenen Beitragserhebung -- ausgeht, muß sich der Betroffene im Rahmen der dann gebotenen Interessenabwägung entgegenhalten lassen, daß es sich hier um einen Erschließungsbeitrag handelt, daß die Beklagte ihre Leistung u.a. auch zugunsten des Betroffenen erbracht hat und daß sie und die hinter ihr stehende Allgemeinheit die volle dafür nach dem Gesetz entstandene Gegenleistung fordern können, und zwar nicht nur im Interesse des Haushalts der Beklagten, sondern auch im Interesse der Beitragsgerechtigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1988, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1986 - 2 S 570/85

    Erschließungsbeitrag - fehlerhaft gebildete und bezeichnete Erschließungseinheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob an der bisherigen Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, wonach ein Erschließungsbeitragsbescheid nicht der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit entbehrt, wenn in ihm die Erschließungsanlage nicht bezeichnet ist, für die der Beitrag gefordert wird (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.11.1986 -- 2 S 570/85 --; Urteil vom 19.5.1988 -- 2 S 1027/87 --; Beschluß vom 30.12.1988 -- 2 S 3206/88 --).

    Da die Erhebung von Erschließungsbeiträgen eine rechtlich gebundene Entscheidung ist, führt somit ein Begründungsmangel des Bescheids nicht zu dessen Aufhebung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.11.1986 -- 2 S 570/85 --; Urteil vom 27.8.1987 -- 2 S 1316/85 --).

    Vielmehr ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgebend auf das Erscheinungsbild -- z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung -- abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.1979, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 = DÖV 1980, 833; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.11.1986 -- 2 S 570/85 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Der Senat hat im Urteil vom 13.4.1989 -- 2 S 1879/88 -- (VBlBW 1989, 427) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 18.3.1988 -- 8 C 92.87 --, BVerwGE 79, 163 = KStZ 1988, 141) dargelegt, daß ein bestandskräftiger Erschließungsbeitragsbescheid, durch den der gemeindliche Anspruch auf Erschließungsbeiträge nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden ist, dem Erlaß eines (weiteren) Erschließungsbeitragsbescheids grundsätzlich nicht entgegensteht.

    Enthält aber das Bundesbaugesetz die Verpflichtung der Gemeinden, den Erschließungsbeitrag in vollem Umfang geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1988, aaO), so finden diejenigen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes keine Anwendung -- von Regelungen über die Verjährung abgesehen --, die dieser Verpflichtung entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989, aaO).

    Diese "Bitukiesdecke" ist jedoch nur Teil des Unterbaus und bildet die Tragschicht für die Verschleißdecke, mit der die Straße erst im Jahre 1984 versehen wurde (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.4.1989, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1986 - 2 S 2558/84

    Erschließungsbeitrag - Erschließungseinheit - Vergleichsberechnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Die Bebauungsplangrenzen als solche sind jedoch unter der Geltung des Bundesbaugesetzes nicht geeignet, Straßenabschnitte "äußerlich erkennbar" zu markieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1983, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.3.1986 -- 2 S 2558/84 --; vgl. jetzt aber § 130 Abs. 2 S. 2 BauGB).

    Ein wegen einer fehlerhaften Zusammenfassungsentscheidung rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid unterliegt nicht der Aufhebung, wenn und soweit bei getrennter Abrechnung der einzelnen Erschließungsanlage ein gleich hoher oder höherer Beitrag festzusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1982, Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 18; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.3.1986 -- 2 S 2558/84 --).

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Vielmehr ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgebend auf das Erscheinungsbild -- z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung -- abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.1979, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 = DÖV 1980, 833; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.11.1986 -- 2 S 570/85 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1982 - 2 S 1254/81

    Erschließungsbeitrag; Bescheid; Änderungsbescheid; Stufenklage; endgültige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Vielmehr wird mit der Aufzählung der Ausbauarbeiten lediglich beispielhaft umschrieben, welche Fahrbahnbefestigungen nach Auffassung des Ortsgesetzgebers einer neuzeitlichen Bauweise entsprechen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.5.1982 -- 2 S 1254/81 --, VBlBW 1983, 274).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1987 - 2 S 3006/85

    Anwendbarkeit einer Vergünstigungsregelung für Eckgrundstücke

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Da der Ortsgesetzgeber in die Erschließungsbeitragssatzung vom 28.10.1985 -- ebenso wie in die Erschließungsbeitragssatzung vom 15.3.1982, die die Erschließungsbeitragssatzung vom 15.8.1977 abgelöst hat -- eine entsprechende Bestimmung nicht aufgenommen hat, muß angenommen werden, daß die Vergünstigungsregelung dieser Satzung grundsätzlich unabhängig von der Beitragsfähigkeit jeder der Erschließungsanlagen Anwendung finden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.8.1987 -- 2 S 3006/85 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1990 - 2 S 68/88

    Erschließungsbeitragsbescheid: Zustellung an Eheleute; Ablaufhemmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Sie konnte auch zwischenzeitlich nicht ablaufen, da über den Anfechtungsantrag noch nicht unanfechtbar entschieden worden ist (vgl. § 171 Abs. 3 AO; dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.3.1990 -- 2 S 68/88 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1989 - 2 S 519/89

    Zur erschließungsrechtlichen Selbständigkeit einer Straßenteilstrecke -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88
    Mit diesem Hinweis nimmt der Bescheid sinngemäß auf die für die genannten Anlagen angefallenen Verwaltungsvorgänge (Gemeinderatsbeschlüsse und Abrechnungsunterlagen) Bezug, die darum bei der Auslegung des Bescheids mitheranzuziehen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.9.1989 -- 2 S 519/89 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1988 - 2 S 1027/87

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistungsbescheid

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87

    Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit;

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 B 74.89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1987 - 2 S 1084/86

    Bestandkraft eines Erschließungsbeitragsbescheid

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 2 S 1930/86

    Genaue Bezeichnung des veranlagten Grundstücks als Wirksamkeitserfordernis des

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1987 - 2 S 1960/84

    Beurteilung der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage nach der im

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1986 - 2 S 141/84

    Beitragsfähigkeit von Erschließungskosten

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1985 - 2 S 339/85

    Erschließungsbeitragsbescheid an eine Erbengemeinschaft - Fehlerhafte Bildung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 2 S 3/14

    Tantra-Massagen als steuerpflichtige sexuelle Vergnügungen

    Hinzu kommt, dass es sich bei der Veranlagung zur Vergnügungssteuer um eine gebundene Entscheidung handelt, bei der allein ein Begründungsfehler nicht zur Rechtswidrigkeit führen würde (vgl. Senatsurteil vom 17.05.1990 - 2 S 710/88 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Daran scheitert letztendlich die Annahme, der Grundsatz des Vertrauensschutzes könne der nochmaligen Erhebung von Erschließungsbeiträgen entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 92.87 -, aaO; Beschluss vom 26.1.1996 - 8 C 14.94 -, aaO im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.1994 - 2 S 1854/92 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 - 2 S 710/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Abschnitte durften auch unter der Geltung des § 130 Abs. 2 BBauG nicht willkürlich - etwa nach der mehr oder weniger zufälligen Ausbaulänge einer Straße - gebildet werden, sondern mussten durch äußerlich erkennbare Markierungen begrenzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 - juris Rn. 23; Urteil vom 15.9.1978 - IV C 50.76 - juris Rn. 17; Urteil vom 03.05.1974 - IV C 16.72 - juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003 - 2 S 446/02 - juris Rn. 40; Urteil vom 17.05.1990 - 2 S 710/88 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2011 - 2 S 1163/09

    Anforderungen an das technische Ausbauprogramm einer

    Vielmehr bildet üblicherweise erst eine aus Tragschicht und Feinbelag bestehende Straßendecke (auch als Schlussdecke bezeichnet) den Abschluss der technischen Fertigstellung von Verkehrsanlagen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.04.1989 - 2 S 1879/88 - VBlBW 1989, 427; vom 17.05.1990 - 2 S 710/88 - juris; vom 25.09.1990 - 2 S 1792/88 ; vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - juris sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.06.1995 - 2 S 904/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1990 - 2 S 1852/89

    Erschließungsbeitragspflicht, Aufwandsermittlung und Abrechnung mehrerer

    Jedoch hat es mit dem beispielhaften Hinweis auf diese Fallgruppe den Maßstab aufgezeigt, der auch in sonstigen Fällen an die Zusammenfassung mehrerer Straßen zum Zwecke gemeinsamer Aufwandsermittlung anzulegen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1987 -- 2 S 6/87 --; Urteil vom 21.3.1989 -- 2 S 1046/86 --, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 7.7.1989 -- 8 B 47.89 --; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 -- 2 S 710/88 --).

    Ebenso kann unentschieden bleiben, ob der Abschnitt der Sstraße, der in die Erschließungseinheit einbezogen wurde, seinerseits ordnungsgemäß gebildet wurde (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 17.5.1990 -- 2 S 710/88 --).

  • VG Schwerin, 17.07.2008 - 8 A 2460/04

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für die Wasserversorgungsanlage des

    Solange die Anlage nicht endgültig fertiggestellt ist, kommt dem Begriff der Erweiterung keine eigenständige Bedeutung zu (ebenso OVG M-V, Beschl. v. 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, zit. nach juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17. Mai 1990 - 2 S 710/88 - zit. nach juris Rn. 26 mwN; Quaas, Abgabenrecht, Rn. 99).
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